Graf Ulrich zu Württemberg (Wirtemberg), Vormund des Grafen Eberhard zu Württemberg und Mömpelgard (Muemppelgart), bekundet, daß er dem Hans von Gemmingen (Gemingen) das Städtlein Kleingartach (Gartach) unter Leinburg (Linburg) sowie die beiden Dörfer Niederhofen (Niderhoffen) und Stetten unter dem Heuchelberg (Huechelberg) samt Rechten, Nutzungen und Zugehörungen zum Kauf gegeben hat entsprechend einem darüber ausgefertigten Kaufbrief. Der A. verspricht daraufhinzuwirken, daß Graf Eberhard nach Beendigung der Vormundschaft dem Käufer einen entsprechenden Verwilligungsbrief ausstellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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