Rudolf Herzog zu Sachsen und Lüneburg, Pfalzgraf zu Sachsen, Reichserzmarschall und Kurfürst, gibt als Kurfürst seine Zustimmung zur Verpfändung der Reichssteuern der Städte Heilbronn (Heilprunne) und Wimpfen (Wympfen) an Ritter Eberhard von Hirschhorn.