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Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, dass er gemäß inseriertem Anlassbrief vom 15. Juni 1456 (Nr. 332) zusammen mit Ritter Eberhard v. Riedern,...
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1436-1460
1457 März 4
Ausf., Perg.libell (8 Bl.), an rot/weißer Seidenschnur anh. Sg. etwas besch.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1457, Freitag nach Aschermittwoch
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, dass er gemäß inseriertem Anlassbrief vom 15. Juni 1456 (Nr. 332) zusammen mit Ritter Eberhard v. Riedern, seinem Rat und Viztum zu Aschaffenburg, und etlichen seiner Räte zwischen Adam Kämmerer v. Dalberg, vertreten durch Job zum Ried, Dr. in geistlichen Rechten, und der Stadt Worms, vertreten durch den Bürgermeister Johann Wolf, genannt Kobel, die Ratsherren Johann Dabe, genannt Wachenheimer und Werner Brun sowie den Stadtschreiber Johann Strube zu Gericht gesessen sei und den Streit betr. einen zu Worms gefangenen Müller, einen des Mords beklagten Zimmermann, einen Betrag von 1000 Gulden, einen nach Bickenbach gehörenden ertrunkenen Mann, einen armen Mann, den Adams Vater mit Frau und Tochter gefangen hatte, betr. Hans von Rhein, Thomas Hengsberger, Heinz Wolf, Eingriffe Adams in die Freiheiten der Stadt durch das Gericht Herrnsheim, Weinschankrechte und Gefangennahmen durch Urteil entschieden habe, wobei die endgültige Entscheidung des Streits zum Teil dem Wormser Domdekan als Kommissarios überlassen wird. Beisitzer: Abt Philipp von Weißenburg, Deutschordensbruder, Jobst v.Venningen, die Grafen Walrab v. Waldeck und Wilhelm v. Wertheim, der kurmainzische Kanzler, Meister Martin Meyer, der Marschall Eberhard Rüdt, Dietrich Specht v. Bubenheim, Rudiger v. Mergentheim, genannt Sutzel, Johann v. Ulßhofen und Bernhard v. Schwalbach