Einnahme der erblichen Kammergefälle des Amts Schlieben, wie solche aus der am Abend vor Michaelis 1713 beschlossenen und justifizierten Rechnung extrahiert, sodann gegen der Untertanen Quittungsbücher gehalten und examiniert, auch bei Fertigung des neuen Anschlags darauf gesehen und reflektiert worden

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Sächsisches Staatsarchiv
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