Mainz, 1608.01.19. (Richter Konrad Kennicken). Eheberedung zwischen Johann Diel, Müller und B., und Christina, Ww. Viktor Dutten: Johann hat aus voriger Ehe mit Martha Epstein + einen Sohn Johann; dieser erhält im Voraus 1000 fl., während sein Vater Vermögen im Schätzungswert von 3000 fl. in die Ehe bringt. Für den Fall, die Ehe bliebe kinderlos, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so erhält sie ihr Zugebrachtes und aus seiner Nahrung 300 fl.; stirbt sie zuerst, so erhält er seine zugebrachte Nahrung und aus ihrem Nachlaß 150 fl. - Einkindschaft zwischen dem Kind erster und den aus der neuen Ehe zu erwartenden Kindern. Die eheliche Errungenschaft wird beim Tod eines Ehegatten halbiert und den beiderseitigen Verwandten überlassen; jedoch sollen daraus ungefähr 300 fl. Schulden bezahlt werden. Z.: 1) Für den Hochzeiter: Dr. jur. Johann Heß, Michael Rott und Leonhard Gestelin; 2) für die Hochzeiterin: Johann Winter, Peter Schauerman und Hans Wagener, ihr Bruder.