Verfügung: Anlässlich des Ablebens des Prinzen Georg v. Hessen und bei Rhein hat der Großherzog für sämtliche Zivilbeamte eine Trauer von drei Wochen, vom 18. April 1856 an gerechnet, angeordnet. Alle Zivilbeamte haben, wenn sie in Uniform erscheinen, am linken Oberarm auf der Uniform einen drei Finger breiten Trauerflor zu tragen