Clemens Leusser, Bursar (burschierer) des Klosters Bronnbach, verkündet als Amtmann des Klosters zusammen mit vier Reicholzheimer Einwohnern den Rechtsspruch in den Streitigkeiten zwischen Philipp Flös und Hans Eckart, beide Reicholzheim, nämlich dass beide einander nichts zu geben schuldig sind und dass sie sich und ihre Kinder ehrenvoll behandeln und nicht verunglimpfen sollen. Die Kosten des Gerichtstages soll Hans Eckart zur Hälfte und Philipp Flös zu einem Drittel bezahlen. Bei einer Strafe von 20 Gulden wird beiden Streitparteien nebst ihrem Anhang jegliche weitere Zwietacht verboten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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