Bericht der Verordneten über deren von Kürschner-Ordnung
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3827
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Kürschner
wahrscheinlich 1704 (ohne Datum)
Regest: Aus dem von Bürgermeister und Rat von Reitlingen eingegangenen Schreiben ist zu ersehen, dass zwischen den dortigen Weissgerbern und Kürschnern Strittigkeiten entstanden sind, indem diese (die Kürschner) nicht gestehen (= zugestehen) wollen, dass jenen neben den Wild- und Hundshäuten auch Schaf- und Lammfelle, worauf das Haar verbleiben solle, in Alaun zu gerben und fremden Leuten um den Lohn zu bereiten zukommen solle. Das Schreiben wurde den Vorgehern und Geschworenen beider Handwerke vorgehalten, worauf jeder Teil Bericht erstattete.
Die Kürschner praetendieren, dass ihnen allein die Schaf- und Lammfelle, worauf das Haar verbleiben solle, auch in Alaun zu bereiten zustehe. Es sei ihnen auch nicht bewusst gewesen, dass die Weissgerber sich dessen unternommen hätten. Diese würden auch keinen Artikel haben, wornach ihnen solches zukomme. Die Weissgerber hingegen beharren, dass sie solches Fremden um den Lohn zu bereiten befugt seien. Es geschehe aber solches meistens nur in Kriegszeiten, in denen diese Zubereitung nur zu Bedeckung der Sättel, Hülftern (= Pistolenfutterale am Sattel) und Kummeter diene. Auf den Kauf begehrten sie solchem nicht zu bedienen. Die Unterzeichneten können nicht finden, mit welchem Recht die Weissgerber sich dergleichen auch anmassen.
Die Verordneten über deren von Kürschner Ordnung.
Die Kürschner praetendieren, dass ihnen allein die Schaf- und Lammfelle, worauf das Haar verbleiben solle, auch in Alaun zu bereiten zustehe. Es sei ihnen auch nicht bewusst gewesen, dass die Weissgerber sich dessen unternommen hätten. Diese würden auch keinen Artikel haben, wornach ihnen solches zukomme. Die Weissgerber hingegen beharren, dass sie solches Fremden um den Lohn zu bereiten befugt seien. Es geschehe aber solches meistens nur in Kriegszeiten, in denen diese Zubereitung nur zu Bedeckung der Sättel, Hülftern (= Pistolenfutterale am Sattel) und Kummeter diene. Auf den Kauf begehrten sie solchem nicht zu bedienen. Die Unterzeichneten können nicht finden, mit welchem Recht die Weissgerber sich dergleichen auch anmassen.
Die Verordneten über deren von Kürschner Ordnung.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Aus welcher Stadt dieser Bericht kommt, ist nicht zu ersehen. Die Bezeichnung "Vorgeher" kommt in Augsburg vor. Vgl. dazu auch die Schriftstücke von 1704 und 1705 unter "Gerber".
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ