Sweder von Voorst (Vorst), von Keppel und von Ahaus (Ahus) bekundet, Herrn Otto von Hoya (Hoye), Bischof zu Münster, 3000 rheinische Goldgulden schuldig zu sein, die Ostern in 2 Jahren zahlbar sind. Bei Nichtzahlung gelobt der Aussteller Einlager in Münster mit 5 Mann und 6 Pferden. 1/4 der Schuldsumme kann in geldrischen Gulden zurückgezahlt werden. Siegelankündigung des Ausstellers. sabbato proximo post festum beati Martini episcopi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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