Deutsch-Amerikanisches Institut Nürnberg (Bestand)
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E 6/799
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Im Zuge außenpolitischer Prioritätsverschiebungen kürzten die USA zu Beginn der 1960er Jahre die Mittel für auswärtige Kulturpolitik in Westeuropa. Auch in Westdeutschland wurden zu Beginn der 1960er Jahre mehrere der nach 1945 gegründeten Amerikahäuser in binationale Einrichtungen mit deutschem Finanzierungsanteil umgewandelt. Das seit 1946 bestehende Nürnberger Amerikahaus wurde im Rahmen dieser Entwicklung im April 1962 ebenfalls in ein Deutsch-Amerikanisches Institut in der Rechtsform eines e.V. umgewandelt. Der deutsche Kostenanteil, der hauptsächlich die Miete und Unterhaltung der Räumlichkeiten sowie die Bezüge des deutschen Personals umfasste, wurde von Bund, Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg getragen. Der amerikanische Direktor des Hauses wurde weiterhin durch die USA finanziert; ebenso der Großteil des Programms. Vorstand und Verwaltungsrat des DAI waren deutsch-amerikanisch besetzt, den Vorstandsvorsitz hatte der Nürnberger Oberbürgermeister inne.1972 zog sich die Stadt aus der Finanzierung des DAI zurück. Der Bestand des DAI war damit zeitweise existentiell gefährdet. Durch Firmenspenden und Einsparungsmaßnahmen konnte der Bestand des Hauses jedoch gesichert werden. 1978 nahm auch die Stadt Nürnberg die Zahlungen an das DAI wieder auf, allerdings in wesentlich verringertem Umfang. In den Jahren danach war das bis heute bestehende DAI immer wieder von Sparmaßnahmen sowohl von deutscher als auch von amerikanischer Seite betroffen und musste bei Programm, Personal und Räumlichkeiten Einsparungen vornehmen.Das DAI bot neben einer Bibliothek Vorträge und Diskussionsveranstaltungen, Konzerte und Ausstellungen zu den USA, deutsch-amerikanischen und europäisch-amerikanischen Themen, außerdem konnte sich die Bevölkerung hier generell über die USA informieren.Im Sommer 2003 übernahm das StadtAN auf Betreiben des damaligen DAI-Direktors Dr. William Sheldon den Aktenbestand des DAI. Die Überlieferung setzt schwerpunktmäßig mit dem Jahr 1962 ein und endet Mitte der 1990er Jahre. In Einzelfällen beinhaltet der Bestand auch Unterlagen außerhalb dieses Zeitraums.Der zunächst verzeichnete ältere Teil des Bestandes (Nr. 1-306) umfasst hauptsächlich die Jahre zwischen der Umwandlung des Amerikahauses in ein DAI 1962 und dem Ende der städtischen Zuschussleistungen 1972. Größere thematische Einheiten wurden jedoch in ihrer Gesamtheit verzeichnet und führen deshalb über das Jahr 1972 hinaus. Dies ist besonders bei Unterlagen zur Programmgestaltung und zur Finanzierung des DAI der Fall.Neben den Bereichen Programmgestaltung und Finanzen beinhaltet dieser Teil des Bestandes Unterlagen zur Arbeit der Vorstandschaft, des Verwaltungsrates und des amerikanischen Direktors des DAI, die Korrespondenz der Organe untereinander sowie die Korrespondenz zwischen dem DAI Nürnberg und der zuständigen amerikanischen Behörde (United States Information Agency USIA bzw. United States Information Service USIS). Über die Arbeit des DAI geben weiter die jährlichen Rechnungsprüfungsberichte und Tätigkeitsberichte Auskunft. Daneben enthält der Bestand Zeitungsartikel zu im Interessenbereich des DAI liegenden Gebieten und Fotos (überwiegend Veranstaltungen und Gebäude). Ebenfalls enthalten sind Landkarten insbesondere zu den USA.Der anschließend verzeichnete Teil (Nr. 307-3852) beinhaltet neben den Akten der Jahre nach 1972 die Bankunterlagen des DAI, etliche Filme, die im DAI-Programm gezeigt wurden, auf Audiokassetten aufgezeichnete Vorträge, Unterlagen zur Programmevaluierung, Ausstellungsmaterial sowie Bücher aus der Bibliothek des Hauses und des DAI Regensburg. Ebenfalls enthalten ist eine Sammlung Fotos des USIS-Pressedienstes und mehrere Jahrgänge der Zeitungen "Sentinel" und der "Akwasasue Notes".2007 und 2008 gelangten weitere Unterlagen des Deutsch-Amerikanischen Instituts Nürnberg in das Stadtarchiv, die in den Einzelbestand eingearbeitet wurden. Die Dokumente stammen aus der Zeit von 1962 bis 2006 bzw. 2013 (s. unten) und sind unter den Signaturen E 6/799 Nr. 3854 - Nr. 4099 und Nr. 5000 - Nr. 5168 verzeichnet.Hinzugekommen sind Akten des Vorstands und des Verwaltungsrates, Haushalts- und Personalunterlagen, diverse Korrespondenzen, auch betreffend Fördermittel, Fundraising, Botschafterbesuche sowie Schriftwechsel hinsichtlich Veranstaltungen, Vortragsreihen, Symposien und Ausstellungen, u. a. deutsche und amerikanische Referenten, Kurse, zum großen Teil Sprach- und Quiltkurse, Filmzirkel, ferner Monatsprogramme. Erfasst sind auch die ausgegangenen Schreiben in Form der Tageskopien aus der Zeit von 1982 bis 2001, sodass etwaige Lücken in der Überlieferung geschlossen werden können.Da eine Belieferung des Stadtarchivs mit den aktuellen Monatsprogrammen stattfindet, endet die Laufzeit in der Gegenwart.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ