Hans Engelhardt, Bürger zu Widdern, und seine Ehefrau Magdalena bekunden, dass sie an Schweickard von Gemmingen zu Presteneck 7 Morgen näher bezeichnete Wiesen in Widderer Gemarkung um 600 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) auf Wiederkauf verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und leisten Währschaft. Die Möglichkeit zum Wiederkauf ist auf zehn Jahre befristet und soll mit vierteljähiger Kündigung zu Herrenfastnacht [= 7. Sonntag vor Ostern] erfolgen. Unterbleibt die Wiederlösung binnen dieser Frist, erlangt dieser Kauf Gültigkeit auf Dauer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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