Papst Clemens VI. beauftragt den Propst von Solothurn mit der Entscheidung darüber, ob die Abtei Reichenau verpflichtet sei, an den Bischof von Konstanz für die Anerkennung der Inkorporation der Kirche Steckborn eine jährliche Weingült zu zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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