Agnes von Limburg-Styrum, Äbtissin zu Elten, Freckenhorst, Vreden und Borghorst, erteilt am 20. August 1619 ihren Konsens, dass ihre Freckenhorster eigenbehörigen Eheleute Johann und Else Lohmann aus der Ruhrkemper Bauerschaft im Kirchspiel Enniger angaben, einigen Warendorfer Bürgern jährliche Kornpensionen schuldig zu seien und zu deren Abfindung 150 Reichstaler aufnehmen zu wollen wünschen, und zwar gegen Verschreibung ihres Kohekamps und dem Versprechen zur Rückzahlung der geliehenen 150 Reichstaler. Siegel- und Unterschriftsankündigung der Ausstellerin. Henrich Polemann, Amtmann zu Freckenhorst, bezeugt, da im obigen Konsensbrief keine Person genannt worden sei, von welcher der Kolon Lohmann die bewilligten 150 Reichstaler Kapital aufnehmen könne, dementsprechend Lohmann auch von einem anderen eine Anleihe erhalten dürfe, dass ihm das Stift Hohenholte besagtes Kapital gegen Zahlung jährlicher Pensionen in termino Sanctae Mariae Magdalenae vorgestreckt habe. Notar Hermann Wördemann bezeugt am 12. Oktober 1619 in Warendorf in Wilhelm Gerlichs Behausung, dass vor ihm die Eheleute Johann Lohmann und Else Lohmann aus der Ruhrkemper Bauerschaft im Kirchspiel Enniger erschienen, einen Konsensbrief der Äbtissin von Feckenhorst vorlegten und angaben, zur Abdämpfung der auf Lohmanns Erbe lastenden Schulden bei der Äbtissin und dem Konvent des Stifts Hohenholte ein Kapital in Höhe von 150 Reichstaler aufgenommen zu haben gegen Zahlung einer jährlichen Pension in Höhe von 9 Reichstaler in termino Sanctae Mariae Magdalenae und dem Versprechen, die Hauptsumme binnen vier Jahren zurückzuzahlen. Als Unterpfand benennen die Eheleute Lohmann all ihr Hab und Gut sowie ihren Kotkamp. Zeugen: Henrich Haverkampf und Bernhard Beckers. Notariatssignet und Unterschrift des Notars. Schreiben des C. H. Borchert aus Freckenhorst an den stift-hohenholtischen Amtmann Carl Gronheim vom 14. November 1781 wegen eines unglücklich ausgefallenen Prozesses und Versendung von Unterlagen betreffend das Kolonat Lohmann