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Anweisung: Alle Ämter und adeligen Gerichte in Hessen werden angewiesen, keine Klagen von Landes-Justizstellen anzunehmen, welche eine Entschädigung für aufgehobene Steuerfreiheiten gemäß der Verordnung vom 1. Oktober vorigen Jahres erklagen wollen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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