131. und 132. Sitzung des Präsidiums des MR vom 2. Nov. 1989: Bd. 7
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BArch DC 20-I/4/6533
BArch DC 20-I/4 Beschluss- und Sitzungsreihe des Präsidiums des Ministerrates
Beschluss- und Sitzungsreihe des Präsidiums des Ministerrates >> DC 20 I/4 Ministerrat der DDR.- Sitzungen des Präsidiums >> Regierung vom 17. Juni 1986 bis 17. Nov. 1989 >> 1989 >> 131. und 132. Sitzung des Präsidiums des MR vom 2. Nov. 1989
1989
Enthält:
Beschluß zur Direktive für das Auftreten der DDR-Delegation auf der 33. Tagung der internationalen Organisation für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektronischen Zusammenarbeit
Beschluß über die Aufhebung der Höchstbegrenzung der Altersversorgung der Intelligenz für Roland Günther und Horst Konrad
Beschluß über die Direktive für die DDR-Delegation zur 24. Tagung des Gemeinsamen Ausschusses für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der DDR und der SFRJ
Beschluß über die Aufhebung der Höchstbegrenzung der Altersversorgung der Intelligenz für Ursel Schmolinski
Beschluß zur Anordnung über die Durchführung von Zahlungen der ausländischen Vertretungen in der DDR
Beschluß Nr. 9/89 über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der DDR
Beschluß über personelle Veränderungen im Forschungsrat der DDR
Beschluß zur Aufhebung von Vorlagen aus Arbeitsplänen des MR bzw. aus Einzelbeschlüssen gemäß zentraler staatlicher Festlegungen
Beschluß zur Direktive für das Auftreten der DDR-Delegation auf der 81. Tagung RGW
Beschluß über Sofortmaßnahmen für Vereinfachung im Planungssystem sowie im zentralisierten Berichtswesen
Beschluß zum Abschluß des Vertrages mit der Republik Österreich über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen
Beschluß zur Direktive für das Auftreten der DDR-Delegation auf der 33. Tagung der internationalen Organisation für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektronischen Zusammenarbeit
Beschluß über die Aufhebung der Höchstbegrenzung der Altersversorgung der Intelligenz für Roland Günther und Horst Konrad
Beschluß über die Direktive für die DDR-Delegation zur 24. Tagung des Gemeinsamen Ausschusses für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der DDR und der SFRJ
Beschluß über die Aufhebung der Höchstbegrenzung der Altersversorgung der Intelligenz für Ursel Schmolinski
Beschluß zur Anordnung über die Durchführung von Zahlungen der ausländischen Vertretungen in der DDR
Beschluß Nr. 9/89 über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der DDR
Beschluß über personelle Veränderungen im Forschungsrat der DDR
Beschluß zur Aufhebung von Vorlagen aus Arbeitsplänen des MR bzw. aus Einzelbeschlüssen gemäß zentraler staatlicher Festlegungen
Beschluß zur Direktive für das Auftreten der DDR-Delegation auf der 81. Tagung RGW
Beschluß über Sofortmaßnahmen für Vereinfachung im Planungssystem sowie im zentralisierten Berichtswesen
Beschluß zum Abschluß des Vertrages mit der Republik Österreich über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen
Ministerrat der DDR (MR), 1949-1990
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:29 MESZ
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- Regierung vom 17. Juni 1986 bis 17. Nov. 1989 (Gliederung)
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