Papst Urban VI. verleiht, damit der Besuch der St. Martinskirche in Kassel und die Gaben für die Fabrik der Kirche gemehrt werden, allen Reuigen, ...
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Urk. 34, 24
Urk. 34, A II, Kassel Martinsstift
Urk. 34 Martinsstift Kassel - [ehemals: A II]
Martinsstift Kassel - [ehemals: A II] >> 1375-1399
1382 Juli 29
Ausfert. Pergt. mit Bleibulle an Seidenschnur, die Schrift z. T. durch Moder zerstört. - Rechts oben in der Ecke: B. - Auf dem Umbuge rechts unten: R[escrip]ta g[ra]tis. - Darunter Name des Schreibers: E. de .. meneria. - Auf dem Umbug links: Be[nnicosa]. - Links unter dem Umbug: XI. Daneben Kontrollsigle des Komputators. - Rückw.: R[egistrata].
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctum Petrum, IIII. kal. augusti, pontificatus nostri anno quinto.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Urban VI. verleiht, damit der Besuch der St. Martinskirche in Kassel und die Gaben für die Fabrik der Kirche gemehrt werden, allen Reuigen, die zu Weihnachten, Beschneidung, Epiphanias, Ostern, Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingsten, an den Marientagen (Geburt, Verkündigung, Reinigung, Himmelfahrt), dem Tage Johannes d. T., Peter und Paul, dem Martinstage, den Kirchweihtagen, ferner an den Oktaven von Weihnachten, Epiphanias, Ostern, Himmelfahrt, Fronleichnam, Mariä Geburt und Himmelfahrt, Johannes, Peter und Paul und an den 6 unmittelbar auf Pfingsten folgenden Tagen die Martinskirche jährlich besuchen und für die Fabrik beisteuern, einen Ablaß, und zwar an den Tagen der erstgenannten Feste von einem Jahre und 40 Tagen und an den Tagen der Oktaven und den letztgenannten 6 Tagen von 100 Tagen. Falls durch ihn bereits ein anderer Ablaß auf immer oder auf eine noch nicht verstrichene Zeit für die, welche für die Fabrik der Kirche spenden oder sie besuchen, verliehen ist, soll dieser Brief ungiltig sein.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 819.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Urban VI. verleiht, damit der Besuch der St. Martinskirche in Kassel und die Gaben für die Fabrik der Kirche gemehrt werden, allen Reuigen, die zu Weihnachten, Beschneidung, Epiphanias, Ostern, Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingsten, an den Marientagen (Geburt, Verkündigung, Reinigung, Himmelfahrt), dem Tage Johannes d. T., Peter und Paul, dem Martinstage, den Kirchweihtagen, ferner an den Oktaven von Weihnachten, Epiphanias, Ostern, Himmelfahrt, Fronleichnam, Mariä Geburt und Himmelfahrt, Johannes, Peter und Paul und an den 6 unmittelbar auf Pfingsten folgenden Tagen die Martinskirche jährlich besuchen und für die Fabrik beisteuern, einen Ablaß, und zwar an den Tagen der erstgenannten Feste von einem Jahre und 40 Tagen und an den Tagen der Oktaven und den letztgenannten 6 Tagen von 100 Tagen. Falls durch ihn bereits ein anderer Ablaß auf immer oder auf eine noch nicht verstrichene Zeit für die, welche für die Fabrik der Kirche spenden oder sie besuchen, verliehen ist, soll dieser Brief ungiltig sein.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 819.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ