Stoffel Oeha, seßhaft zu Altdorf [Kr. Nürtingen], aus Frucht vor Leibesstrafe außer Landes in die Freiung flüchtig gewesen, weil er wider die bei hoher Strafe ausgeschriebenen landesherrl. Verbote in der Remshalde auf Tenzlinger Zehnt im Kirchheimer Forst einen Hirsch erlegt hatte, jedoch auf Fürbitten wieder begnadigt und eingelassen mit der Auflage, dem Herzog zu Abtrag eine Geldbuße von 100 lb h zu zahlen und zwar in Raten zu je 50 lb h auf Martini 1547 und Martini 1548, auch seine sonstigen Unkosten selbst zu tragen, sich jeder Art Waidwerks zu enthalten und jede Wilderei, die er erführe, sofort den Behörden zu melden, nimmt diese Begnadigungsartikel an und schwört U. Er stellt ferner seinen Vater als Bürgen, der sich verpflichtet, für die Zahlung der gen. Geldstrafe und Atzungskosten mit seinem ganzen Hab und Gut einzustehen.