König Karl IV. setzt seinem Getreuen, dem edlen Arnold von Sekkendorf und dessen Erben, für eine Schuld von 200 Mark lötigen Silbers zu Pfand des Reiches Honiggeld, das von den Zeidlern und Zeidelhuben in und um den Reichswald bei Nürnberg fällt, mit allen Rechten, Ehren und Nutzungen sowie mit der Gewalt, besagte Zeidler nach Gutdünken zu setzen und zu entsetzen, solange die Satzung Bestand hat. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg