'Henne Fritschen son molner off der Elsirbach' stellt der Äbtissin und dem Konvent des Klosters zu Aulhausen (Ulsshusen) einen Revers über die Erbpacht der Klostermühle am Elzbach aus. Die Pacht beträgt 9 Malter Korn und 14 Schilling Heller, von denen 6 Malter, und das Geld dem Abt von St. Johansberge (Johannisberg) und 3 Malter dem Kloster Aulhausen jährlich zu liefern sind. Die Wahlpflicht des Müllers gegenüber dem Kloster wird näher festgelegt. Zum Unterpfand setzt der Müller 13 Gulden oder einen Morgen, dessen Wert das Gericht zu Geisenheim auf 13 Gulden taxiert hat.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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