Der Dechant des Marienstifts zu Aachen und die Abtei Burtscheid vergleichen sich wegen des bisher streitigen Kollationsrechtes der Präbenden bei der Kirche zu Rütten, dass die zunächst fällige dem ersteren, gegen Verpflichtung einen Vikar zu stellen, inkorporiert sein soll, von den übrigen Präbenden aber je zwei von der Äbtissin und die dritte von dem Dechanten zu konferieren seien. Unter Bestätigung und Mitbesiegelung der Bischöfe und Kapitels von Lüttich. Mit 7 Siegeln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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