Ansuchen der vechtaischen Burgmänner, ungeachtet der neu "aufgerichteten" Langerichtsordnung, bei ihren alten Privilegien und Gerechtsamen, insbesondere bei ihrem gewohnten Verfahren vor dem Gogericht auf dem Desum gelassen zu werden Sub. a. act. 16 befindet sich hierin: "Vechtaische Gerichtsverordnung, wie vor dem Gogericht "Auf'm Desum zu procedieren" vom Jahr 1578

Vollständigen Titel anzeigen
Niedersächsisches Landesarchiv
Objekt beim Datenpartner