Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Reskript betreffend den Gerichtsstand, wenn des Pfarrers Vieh bei anderen Untertanen Schaden anrichtet
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> T Landwirtschaft >> T.5 Tierzucht und Tierschutz, Viehkrankheiten und -handel
1656 Dezember 29 / wiederholt 1691 Juni 22
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 179
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.