Barbara Biederman, Witwe des Brosi Dudwang von Fulgenstadt, sowie Hans, Jacob und Brosi Dudwang (die Dudwangen), Brüder und Söhne des letzteren aus seiner Ehe mit der verst. Ursula Wetzlin, verkaufen mit Zustimmung von Hans Michelberger und Adam Haß, Pflegern der Biederman, und von Ammann Joachim Alber und Klaus Beurer, beide von Fulgenstadt, sowie von Jacob Nuber von daselbst und Hans Undersinger von Sießen (Süessen), Pflegern der Söhne Dudwangs, dem ehrbaren Wendel Undersinger, Müller zu Fulgenstadt und Schwiegersohn bzw. Schwager der A., einen Hof daselbst, wie ihn der verst. Brosi Dudwang als Erblehen vom Prälaten des Kl. Salem (Salmenschweil) innehatte, welchem allein dieses Erbgut zinsbar und ehrschätzig ist [hierzu keine näheren Angaben]. Der Kaufpreis beträgt 220 fl. Landesw.; von ihm haben die gen. Söhne des Dudwang jeweils 12 fl. erhalten; über die in Raten zu erbringende Restsumme ist ein Schuldschein ausgestellt worden, in welchem die jährlichen Zahlungen festgehalten sind. Der Käufer darf den Hof verkaufen und versetzen. Die A. leisten Währschaft nach Landesrecht. Sie haben sich Vorbehalten, daß der Käufer und seine Erben die unmündigen (unerzogenen) Kinder des Dudwang solange zu ernähren hat (kalt und warm geben solle), bis sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können (ir muß und brott gewinnen mögen). Wird ein Kind krank, darf es nicht vom Hof vertrieben werden; auch die erwachsenen Kinder können Zuflucht zu ihrer Mutter nehmen, welcher die Kammer (Gode) über dem Kuhstall zu belassen ist und für die der Käufer jährlich ein Viertel Leinen zu säen hat. Bei Wiederverheiratung der Biederman sind alle diese Bestimmungen hinfällig.