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Verordnung betreffend die Überweisung der Polizei- und Forstgerichtsbarkeit an die Gerichte, nun die Einsendung der Forstgerichtsprotokolle aus der Provinz Oberhessen und Starkenburg (Ausfertigung liegt zweifach vor)
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Verordnung betreffend die Überweisung der Polizei- und Forstgerichtsbarkeit an die Gerichte, nun die Einsendung der Forstgerichtsprotokolle aus der Provinz Oberhessen und Starkenburg (Ausfertigung liegt zweifach vor)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.2 Zuständigkeit
Darmstadt, 1833 Dezember 3
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