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Regierung Gießen: Verordnung, dass dem Wundarzt Joseph Hangard aus Homburg vor der Höhe die zur Heilung von Krebs und Geschwüren erteilte Konzession aufgrund mehrerer lebensgefährlicher Folgen beschränkt wurde, dass ihm außerdem lediglich die Taxe eines Wundarztes zusteht und er keine Zahlung vor der Behandlung erheben darf, andernfalls werde ihm die erteilte Konzession vollständig entzogen (Druck)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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