Hans Brutscher oder Prutscher, Müller in der Immenmühle, und Ehefrau Magdalena Halderin bekennen, daß Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist der "leibguardi trabanten", Hauptmann und Pfleger zu Mitterfels, ihnen und einem ihrer Kinder auf drei Leiber Hof und Gut in Stockenweiler verliehen hat, das zuvor Hans Wocher und Ehefrau Margreth Schlachterin innehatten. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteilten Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten und nichts daraus entfremden, insbesondere keine Eichen oder Tannen ohne Genehmigung des Verleihers fällen. Brenn- und Bauholz wird ihnen gegebenenfalls zugewiesen. Sie müssen den Hof mit Roß und Vieh besetzen. Heu, Stroh und Mist dürfen sie nicht veräußern, sondern für den Hof benutzen. Die Beliehenen haben den Ehrschatz von 90 fl rh in Reichswährung bezahlt. Jährlich entrichten sie zu Martini als Leiblehengült 18 fl. Bei Verletzung der Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Samen, Früchten und anderem zurückgegeben werden entsprechend dem Brauch in Stockenweiler.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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