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Herzog Wilhelm von Jülich sichert seinem Erbkämmerer Johann v. d. Bongard, der sich für ihn gegenüber dem Grafen Wilhelm von Wied und Moers, Herrn zu Isenburg, für eine Jahrrente von 400 Goldgulden, auf Lebenszeit des Grafen Vinzenz von Moers und Saarwerden aus dem Zoll zu Düsseldorf zu heben, verbürgt hat, Schadloshaltung zu.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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