Abt und Konvent von Adelberg einerseits und Vogt, die (namentlich genannten) 12 Richter und die Gemeinde von Waiblingen andererseits vergleichen sich unter Vermittlung von fünf (namentlich genannten) württembergischen Räten über die dem Kloster zustehenden 10 ß Heller Gült aus des verstorbenen Schwäncken Haus, die dem Kloster seit der Erbauung des Waiblinger Kaufhauses nicht mehr gereicht werden und die Besteuerung verschiedener klösterlicher Güter in der Stadt. Demnach verzichtet das Kloster auf die 10 ß Heller, wohingegen sich die Stadt mit 2 lb ß und 1 ß Heller an jährlicher Steuer begnügt. Dies gilt jedoch nicht für noch zu erwerbendes klösterliches Gut in Waiblingen. Die in dem genannten klösterlichen Besitz wohnenden Personen sollen aber steuer- und dienstfrei sein, sofern sie nicht selbst steuerbare Güter in der Stadt haben. Ausnahmeregelung für Waiblinger Bürger in den Klostergütern. Abschrift in: H 102/1_[Band 109, Bl. 8v-12r; Band 110, Bl. 17v-25v ; Band 112, Bl. 9v-13r ] Original in: A 469, U 357
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Abt und Konvent von Adelberg einerseits und Vogt, die (namentlich genannten) 12 Richter und die Gemeinde von Waiblingen andererseits vergleichen sich unter Vermittlung von fünf (namentlich genannten) württembergischen Räten über die dem Kloster zustehenden 10 ß Heller Gült aus des verstorbenen Schwäncken Haus, die dem Kloster seit der Erbauung des Waiblinger Kaufhauses nicht mehr gereicht werden und die Besteuerung verschiedener klösterlicher Güter in der Stadt. Demnach verzichtet das Kloster auf die 10 ß Heller, wohingegen sich die Stadt mit 2 lb ß und 1 ß Heller an jährlicher Steuer begnügt. Dies gilt jedoch nicht für noch zu erwerbendes klösterliches Gut in Waiblingen. Die in dem genannten klösterlichen Besitz wohnenden Personen sollen aber steuer- und dienstfrei sein, sofern sie nicht selbst steuerbare Güter in der Stadt haben. Ausnahmeregelung für Waiblinger Bürger in den Klostergütern. Abschrift in: H 102/1_[Band 109, Bl. 8v-12r; Band 110, Bl. 17v-25v ; Band 112, Bl. 9v-13r ] Original in: A 469, U 357
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {U 15 = H 102/1 Bd. 109 Bl. 8v-12r, Bd. 110 Bl. 17v-25v , Bd. 112 Bl. 9v-13r}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/1 Geistliche Lagerbücher: Kloster Adelberg
Geistliche Lagerbücher: Kloster Adelberg >> 7. Inserierte Urkunden aus den Lagerbüchern H 102/1 Bd. 1 - 156 - Kloster Adelberg -
1433 März 20 ("Freytag vor dem Sontag Laetare")
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Abt und Konvent von Adelberg; Konrad Schinagel (Vogt von Waiblingen), 12 Richter und die Gemeinde von Waiblingen
Empfänger: dieselben
Siegler: Kloster Adelberg; Stadt Waiblingen; Wilhelm Truchsess von Stetten d. Ä.
Überlieferungsart: Abschrift
Publiziertes Regest: K. O. Müller, Die Urkundenregesten des Prämonstratenserklosters Adelberg (1178-1536), Stuttgart 1949, Nr. 361
Empfänger: dieselben
Siegler: Kloster Adelberg; Stadt Waiblingen; Wilhelm Truchsess von Stetten d. Ä.
Überlieferungsart: Abschrift
Publiziertes Regest: K. O. Müller, Die Urkundenregesten des Prämonstratenserklosters Adelberg (1178-1536), Stuttgart 1949, Nr. 361
Schinagel, Konrad; Vogt zu Waiblingen
Stetten, Hans von; Truchsess, um 1433-1509
Waiblingen WN
Waiblingen WN; Kaufhaus
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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