5/11 [Nr. 27-28]: Gesuch des Prokanzlers Dr. Tobias Wagner an die Universität um Bescheinigung über seine Amts- und Lebensführung für den Herzog zur Aufklärung von Vorwürfen gegen ihn. Rechtfertigung und Beschwerde gegen üble Nachrede des Dr. Wurmser bei Visitator Dr. Lans(ius) wegen Wagners Eintreten für die Ernennung des Heinlin (Hainlin) zum Propst und Kanzler
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5/11 [Nr. 27-28]: Gesuch des Prokanzlers Dr. Tobias Wagner an die Universität um Bescheinigung über seine Amts- und Lebensführung für den Herzog zur Aufklärung von Vorwürfen gegen ihn. Rechtfertigung und Beschwerde gegen üble Nachrede des Dr. Wurmser bei Visitator Dr. Lans(ius) wegen Wagners Eintreten für die Ernennung des Heinlin (Hainlin) zum Propst und Kanzler
UAT 5/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 5. Kanzellariat und Propstei (1534-1721) >> Cancellariat und Propstei, Bd. I
1657
Enthält: Bl. 160-161v: Tobias Wagner an die Universität, St. 11.10.1657: Seit einem Jahr werde er beim Herzog verleumdet: als ohnlimitierter Prokanzler behandele er die Senatoren wie Stipendiaten; daher jetzt die Befristung der Kanzlerfunktion auf ein Jahr; es heiße, er übertrage seine schon in Esslingen gezeigte Unruhe auch nach Tübingen; daher bitte er, ihn beim Herzog zu entlasten und auf Grund seiner vom Boten überbrachten Schriften den zwischen ihnen bestehenden rancor durch Vertrauen zu ersetzen; Bl. 161v: Decr. Sen. v. 16.10.1657: Dem Prokanzler ist im pleno senatu vom Rektor zu eröffnen: Ein Zeugnis für ihn würde Herzog und Visitatoren beschuldigen, das Procancellariat auf Grund von Verleumdung auf 1 Jahr limitiert zu haben; es ist daher unmöglich; auch ist der Regierung Tun und Leben jeden Professors bekannt; Petschaft.; Bl. 162-165v: Tobias Wagner an die Universität, St. 11.10.1657: Antrag auf Vindication seines theologischen testimonii beim Herzog, nachdem Dr. iur. (Joh.) Wurmser (M 21457; er war 1626-1659 Prof. f. Kirchen- und Lehenrecht) bei der letzten Visitation dem inaugurierenden Visitator D. (Thomas) Lansius erklärte, D. Wagner habe ihm gesagt, er sei Kanzler und werde den Karren der Universität ziehen; folgt Begründung seines Votums für D. (Joh. Jak.) Heinlin als Propst und Kanzler; Bl. 165v: led. in sen. 15.11.: D. Wurmser erklärt, er habe D. Lansius als bona nova gesagt, was ihm Wagner am selben Tag gesagt habe: er sei Kanzler und wolle den Karren schon führen; er (Wurmser) wolle nichts als Wagners guter Freund sein; Beschluss: Der Rektor soll Wagner in pleno senatu erklären: er solle seinen rancor lassen und ihr guter Freund sein; vgl. Weisz. 68 f.
Akte
Vgl. UAT 5/11, 25 b
Wagner, Tobias (1598-1680)
Heinlin, Johann Jakob (1588-1660)
Lansius, Thomas (1577-1657)
Wurmser, Johannes (1599-1659)
Cancellariat und Propstei, Bd. I
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:41 MEZ
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