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Verordnung: Das Ansuchen verschiedener Untertanen aus Dietesheim und Geiselbach, nach Ungarn auswandern zu können, wird abgelehnt unter Bezug auf die Verordnung vom 10. Februar 1787. Die Untertanen, die um Auswanderung nachgesucht haben, sind besonders scharf zu überwachen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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