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Bonifatius Kindsvatter, wohnhaft zu Stuttgart, wegen Annahme französischer Dienstund Wartgelder zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., diese Gelder dem König von Frankreich unverzüglich aufzusagen, auch künftig keine Gelder von fremden Herren ohne herzogliche Erlaubnis mehr anzunehmen, gelobt dies und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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