Rudolf, Graf zu Wertheim, und Heinrich, Graf zu Henneberg, ernennen als Schiedsrichter in ihrem Streite die vier Ritter Cunrad von Uissigheim (Ussenkeim), Arnold Bleichin, Bopp von Amorbach und Cunrad von Kannenberg, als Obmann aber den Bruder Gotfried von Hohenlohe, genannt der Landkomtur des deutschen Hauses. Die Schiedsleute sollen entscheiden wegen des dritteils an Burg und Stadt Prozelten (Brotselden), daß Rudolf von Heinrich, und wegen des dritteils an Laudenbach oder Freudenberg, daß Heinrich von Rudolf beansprucht. Die beiden versprechen den Schiedsspruch zu halten; wer ihn nicht in 1 Monat vollzieht, soll mit 6 Rittern, "Pfaffen" oder Edelknechten mit 12 Pferden nach Gemünden (Gemonde an dem Mevn) oder nach Karlstadt in Einlager ziehen. Wer aber das nicht tut, gilt als treulos, ehrlos und meineidig. Der andere soll dann auf alle seine und seiner Erben Habe einen Anspruch von 500 M Silbers haben.
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Rudolf, Graf zu Wertheim, und Heinrich, Graf zu Henneberg, ernennen als Schiedsrichter in ihrem Streite die vier Ritter Cunrad von Uissigheim (Ussenkeim), Arnold Bleichin, Bopp von Amorbach und Cunrad von Kannenberg, als Obmann aber den Bruder Gotfried von Hohenlohe, genannt der Landkomtur des deutschen Hauses. Die Schiedsleute sollen entscheiden wegen des dritteils an Burg und Stadt Prozelten (Brotselden), daß Rudolf von Heinrich, und wegen des dritteils an Laudenbach oder Freudenberg, daß Heinrich von Rudolf beansprucht. Die beiden versprechen den Schiedsspruch zu halten; wer ihn nicht in 1 Monat vollzieht, soll mit 6 Rittern, "Pfaffen" oder Edelknechten mit 12 Pferden nach Gemünden (Gemonde an dem Mevn) oder nach Karlstadt in Einlager ziehen. Wer aber das nicht tut, gilt als treulos, ehrlos und meineidig. Der andere soll dann auf alle seine und seiner Erben Habe einen Anspruch von 500 M Silbers haben.
Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 9 Lade XIII-XIV Nr. 71 Transsumpt
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 9 Rezesse, Verträge und Spruchbriefe (Lade XIII-XIV)
Rezesse, Verträge und Spruchbriefe (Lade XIII-XIV) >> 1. 1287-1399
1291 Februar 14 (an sente Valentins tage)
Urkunden
Siegler: Rudolf, Graf zu Wertheim, und Heinrich, Graf zu Henneberg
Überlieferungsart: Transsumpt
Überlieferungsart: Transsumpt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ