Rudolf, Graf zu Wertheim, und Heinrich, Graf zu Henneberg, ernennen als Schiedsrichter in ihrem Streite die vier Ritter Cunrad von Uissigheim (Ussenkeim), Arnold Bleichin, Bopp von Amorbach und Cunrad von Kannenberg, als Obmann aber den Bruder Gotfried von Hohenlohe, genannt der Landkomtur des deutschen Hauses. Die Schiedsleute sollen entscheiden wegen des dritteils an Burg und Stadt Prozelten (Brotselden), daß Rudolf von Heinrich, und wegen des dritteils an Laudenbach oder Freudenberg, daß Heinrich von Rudolf beansprucht. Die beiden versprechen den Schiedsspruch zu halten; wer ihn nicht in 1 Monat vollzieht, soll mit 6 Rittern, "Pfaffen" oder Edelknechten mit 12 Pferden nach Gemünden (Gemonde an dem Mevn) oder nach Karlstadt in Einlager ziehen. Wer aber das nicht tut, gilt als treulos, ehrlos und meineidig. Der andere soll dann auf alle seine und seiner Erben Habe einen Anspruch von 500 M Silbers haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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