Peter Kratzer aus Stuttgart, daselbst gef., weil er den Befehl des Stuttgarter Vogts und Stadtgerichts, wegen seines Rechtshandels mit einem Malerknecht vor Gericht zu erscheinen, mißachtet hatte und geflohen war, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde der verwirkten Leibesstrafe entledigt und stattdessen damit bestraft, sein Leben lang außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen, auch heimliche und offene Zechen zu meiden, sommers wie winters während der Nacht in seinem Haus zu bleiben bis es Tag wird und sich wohl zu verhalten, schwört U.