Verordnung: Die neue Art der Steuererhebung, vor allen Dingen die Anstellung von Distriktserhebern, macht es notwendig, dass jede Gemeinde eine heizbare Stube im Rathaus oder in einem anderen Gebäude - keinem Gasthaus - für diesen Zweck zur Verfügung stellt (Ausfertigung sechs Mal vorhanden)