Hans Walter, B. zu Stuttgart, außer Landes geflohen, weil er Hz. Ulrich bei dessen letzter Fehde anhängig gewesen, wofür er eine Strafe wohl verdient gehabt hätte, jedoch auf Fürbitte seiner Herren und Junker der Strafverfolgung enthoben und wieder zu Frau und Kindern gelassen, gelobt eidlich, sein Leben lang Hz. Ulrich nicht mehr als Herrn anzuerkennen und ihn in keiner Weise zu unterstützen, sowie gegen Kaiser, Fürstentum und den Schwäbischen Bund nichts zu unternehmen. Bei einem Bruch dieses Gelübdes soll es der Obrigkeit freistehen, ihn mit dem Schwert zu richten. Unabhängig davon müssen unter solchen Umständen seine Bürgen, nämlich Hans Rauck von Hegnach, Nisius Schiller von Grunbach (Graunbach), Ulrich Binder von Nürtingen und Katharine, Jakob Kiehorns Witwe, binnen Monatsfrist 600 fl bezahlen.
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Hans Walter, B. zu Stuttgart, außer Landes geflohen, weil er Hz. Ulrich bei dessen letzter Fehde anhängig gewesen, wofür er eine Strafe wohl verdient gehabt hätte, jedoch auf Fürbitte seiner Herren und Junker der Strafverfolgung enthoben und wieder zu Frau und Kindern gelassen, gelobt eidlich, sein Leben lang Hz. Ulrich nicht mehr als Herrn anzuerkennen und ihn in keiner Weise zu unterstützen, sowie gegen Kaiser, Fürstentum und den Schwäbischen Bund nichts zu unternehmen. Bei einem Bruch dieses Gelübdes soll es der Obrigkeit freistehen, ihn mit dem Schwert zu richten. Unabhängig davon müssen unter solchen Umständen seine Bürgen, nämlich Hans Rauck von Hegnach, Nisius Schiller von Grunbach (Graunbach), Ulrich Binder von Nürtingen und Katharine, Jakob Kiehorns Witwe, binnen Monatsfrist 600 fl bezahlen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4295
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
1522 März 21 (Fr n. Reminiscere)
Ausf., Perg.; 2 S.
Urkunden
Siegler: 1) Johann Stickel 2) Heinrich Gabler, beide B. und des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Binder, Ulrich
Kiehorn, Jakob
Kiehorn, Katharine
Rauck, Hans
Schiller, Nisius
Walter, Hans
Grunbach : Remshalden WN
Hegnach : Waiblingen WN
Nürtingen ES
Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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