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Hans Walter, B. zu Stuttgart, außer Landes geflohen, weil er Hz. Ulrich bei dessen letzter Fehde anhängig gewesen, wofür er eine Strafe wohl verdient gehabt hätte, jedoch auf Fürbitte seiner Herren und Junker der Strafverfolgung enthoben und wieder zu Frau und Kindern gelassen, gelobt eidlich, sein Leben lang Hz. Ulrich nicht mehr als Herrn anzuerkennen und ihn in keiner Weise zu unterstützen, sowie gegen Kaiser, Fürstentum und den Schwäbischen Bund nichts zu unternehmen. Bei einem Bruch dieses Gelübdes soll es der Obrigkeit freistehen, ihn mit dem Schwert zu richten. Unabhängig davon müssen unter solchen Umständen seine Bürgen, nämlich Hans Rauck von Hegnach, Nisius Schiller von Grunbach (Graunbach), Ulrich Binder von Nürtingen und Katharine, Jakob Kiehorns Witwe, binnen Monatsfrist 600 fl bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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