Klaus Hagen und Ehefrau Gret Gully bekennen, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihnen und ihren Kindern das Gut in Gambach, das Üli Schönbrot besaß, verliehen hat. Sie behalten das Gut, solange sie gehorsame Eigenleute des Klosters bleiben, werden es persönlich bewirtschaften und nicht "slaitzen". Auf St. Martin zahlen sie jährlich die aus dem Rodel des Klosters ersichtlichen Abgaben. Wer von den Beliehenen die Ehe mit Ungenossamen eingeht, verliert seine Rechte an der Lehenschaft. Verlassen sie das Gut, haben sie keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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