Kurmainz ./. Hessen-Darmstadt: Tätliche Anhaltung des Mainzer Marktschiffes zu Rüsselsheim und Misshandlung des Marktschifferknechtes, der einen Praedikanten von Raunheim mit Worten beleidigt hatte, desgl. wegen abermaliger Anhaltung des Marktschiffes durch den Amtmann zu Rüsselsheim, Durchsuchung des Schiffes und Ausspannung eines Pferdes und dadurch zugefügten Eingriff in das Regal des Erzstifts; Verweigerung des Mainzer Geleits auf der Rüsselsheimer Seite nach Frankfurt und andere gegen das gefreite Marktschiff verübte Tätlichkeiten