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Der Lütticher Schöffe Heinrich Gregoire van der Scharten bekennt, dass Wilhelm von Loen, Herr zu Jülich, Graf von Blankenheim, für seine Dienste, besonders als Heiratsvermittler, ihm einen Rentbrief über 100 Gulden auf den Zoll und die Weingülten der und bei der Stadt Jülich ausgestellt hat. Kommt die Heirat nicht zu Stande, so muss er die Urkunde zurückgeben. Mitsiegler: Ritter Werner von Hompesch. Des XV ten dachs in Septembri. Original. Pergament. Mit den zwei Siegeln. Unterschrift: Henric Grigore.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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