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Verordnung: Es wird nochmals verfügt, dass amtliche Bekanntmachungen in Darmstadt nur in der Darmstädter Zeitung und in Frankfurt in der Oberpostamts-Zeitung erfolgen sollen. Mit der Fürstlich Thurn- und Taxis'schen-General-Postdirektion ist ein besonderer Verrechnungstarif vereinbart worden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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