Kirchensteueramt Neubrandenburg (Mecklenburg) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner
10.03.01 Kirchensteueramt Neubrandenburg (Mecklenburg) Kirchensteueramt Neubrandenburg (Mecklenburg) Kirchensteueramt Neubrandenburg (Mecklenburg)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012) >> 10.03 Landeskirchliche Verwaltungsstellen
1945-1994
Bestandsbeschreibung: Die Kirchensteuer wurde von den Finanzämtern miterhoben. Soweit es sich um Zuschläge zur Lohnsteuer handelte, die von den Steuerpflichtigen im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben wurde, der der Kirche als Erhebungsmöglichkeit nicht frei gegeben war, erfolgte die Erhebung durch besondere Kirchensteuerämter, denen auch die Erhebung der Kirchensteuergrundbeträge von allen nicht zu den Reichssteuern veranlagten Kirchensteuerpflichtigen oblag. Die Kirchensteuerämter waren jeweils an den Sitzen der Finanzämter eingerichtet. Sie waren als öffentlich-rechtliche Behörde anzusehen. Die Ämter wurden Anfang der 1990er Jahre aufgelöst und die Aufgabe wurde von den Kirchenkreisen übernommen.
Kirchensteueramt Neubrandenburg (Mecklenburg)
0,2 lfd. Meter
Archivbestand
Schwerin
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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