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Verordnung: Die Polizei hat darauf zu achten, dass nur Personen mit gültigen Pässen den Hausierhandel mit Salz durchführen dürfen. Eine Hausierpatentsteuer ist nicht zu erheben
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Verordnung: Die Polizei hat darauf zu achten, dass nur Personen mit gültigen Pässen den Hausierhandel mit Salz durchführen dürfen. Eine Hausierpatentsteuer ist nicht zu erheben
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.8 Salinen, Salz
Gießen, 1821 November 24
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