Generalinspektion Holzminden (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Objekt beim Datenpartner
A 12f
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1657-1923
Bestandsgeschichte: Zur Geschichte des Generalinspektion und des Bestandes 1569 waren im Zuge der reformatorischen Neuordnung der Kirche im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel die Spezialinspektionen Halle und Holzminden zur neu errichteten Generalinspektion Alfeld gelegt worden, deren weitere Superintendenturen (Alfeld, Lamspringe und Wrisbergholzen) vorher zum Hochstift Hildesheim gehört hatten. Nachdem das Große Stift 1643 an das Fürstbistum Hildesheim zurückgefallen war, mussten die bei Wolfenbüttel gebliebenen Inspektionen Halle und Holzminden kirchlich neu organisiert werden: 1648 ist daher in Holzminden ein Generalsuperintendent eingesetzt worden, dessen Bezirk aus den Spezialinspektionen Halle (ab 1653: Stadtoldendorf) und Holzminden (ab 1648: Bevern) bestand. 1911 war dieses Gebiet dann in die drei Spezialinspektionen Holzminden, Halle und Stadtoldendorf aufgeteilt. 1882 ist die Diözese Holzminden personell mit der Generalinspektion Gandersheim vereinigt worden, mit dem Resultat, dass seit 1886 kein Generalsuperintendent mehr in Holzminden amtiert hat. Das Inkrafttreten der Verfassung der ev.-luth. Landeskirche Braunschweigs hob die Generalinspektion Holzminden am 23. Januar 1922 auf. Das Sprengelgebiet bildete ab 1935 die Propsteien Holzminden und Eschershausen. Der von Hannover und Braunschweig vollzogene Landkreistausch Goslar gegen Holzminden fand Ende 1942 auch eine kirchliche Umsetzung: Holzminden und Eschershausen, nun Aufsichtsbezirke der Hannoverschen Landeskirche, wurden den Sprengeln Göttingen-Grubenhagen (Holzminden) und Hildesheim-Harz (Eschershausen) zugeordnet. Das Archiv der Generalinspektion Holzminden ist nach 1886 nach Gandersheim verlegt worden. 1959 wurde es auf Grund einer Übereinkunft mit der Braunschweigischen Landeskirche nach den Fonds "Holzminden" und "Gandersheim" getrennt, was sich als schwierig erwies, weil kaum gebildete Akten, sondern größtenteils ungeordnete Einzelblätter vorlagen. Der Fonds "Holzminden" gelangte ins Ephoralarchiv Holzminden, wo er bis 1962 in Anlehnung an die Aktenordnung für Evangelische Kirchengemeinden und Pfarrämter geordnet und verzeichnet wurde. Diese Akten und einige Handakten (Umfang: 2,9 Regalmeter, Laufzeit: 1657-1923) gewähren einen guten Einblick in die Aufgaben und Kompetenzen eines "braunschweigischen" Generalsuperintendenten. Der Bestand als Depositum im Landeskirchlichen Archiv 1992 ist der Bestand an das Landeskirchliche Archiv Hannover abgegeben worden. Das 1962 erstellte Findbuch ist 2008 in eine EDV-Version umgesetzt worden. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen. Über diesen Bestand hinaus hält das Landeskirchliche Archiv Hannover weiteres und ergänzendes Schriftgut aus dem Gebiet der ehemaligen Generalinspektion Holzminden, u. a. in den Beständen "A 14 (Landeskirchenamt Wolfenbüttel)", "D 25 (Ephoralarchiv Bodenwerder)", "D 48 (Ephoralarchiv Holzminden)", "E 38v (Predigerwitwen- und Waisenkasse, auch Sterbekasse, der vormaligen Generalinspektion Holzminden)" und "L 5c (Landessuperintendentur Göttingen)" zur Benutzung bereit.
2,9 lfd. M.
Bestand
Literatur: Die Generalinspektion Holzminden und ihre Generalsuperintendenten, in: Evangelische Wochenblätter für Kirche, Schule und Innere Mission (Organ der ev.-luth. Vereinigung im Lande Braunschweig) 1938 (Nr. 16, 18, 19).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.2025, 13:47 MESZ
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