147. Sitzung des Landtages von Württemberg-Baden
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 D451146/002
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949
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Mittwoch, 7. Dezember 1949
Große Anfrage über die Bewertung der Beamten nach ihrer Leistungsfähigkeit. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über die Verwaltungsreform.
01 (O-Ton) Wilhelm Keil, Landtagspräsident von Württemberg-Baden: (0'55). (O-Ton) Wilhelm Kleinknecht, Landtagsabgeordneter der SPD: Anfrage zur Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beamten aufgrund der Äußerungen des Ministerialdirektors Krauß bei der Pressekonferenz am 15.11.1949 (8'30). (O-Ton) Hermann Kling, Landtagsabgeordneter der CDU: (5'50).
02 (O-Ton) Reinhold Maier, Ministerpräsident von Württemberg-Baden: Verwaltungsabbau nach Wegfall der Zwangswirtschaft, im Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium und Preisüberwachungsstelle Personalabbau von 54 Prozent (12'50).
03 Forts. Maier: Nach Neubeginn der Verwaltung ist das Berufsethos der Beamten zum Teil erschüttert. Äußerungen von Krauß sind unbedacht, müssen relativiert werden. Im neuen Haushaltsgesetz wird eine Altersgrenze von 65 Jahren vorgeschrieben, auf Antrag - auch der Dienstbehörde - kann ein Beamter mit 62 Jahren pensioniert werden. Jede zweite freigewordene Stelle wird nicht wieder besetzt (16'40).
04 Forts. Maier: Zurückweisung der Diffamierung der Verwaltungsreform als Auftakt zu einer reaktionären Personalpolitik. Auch soll weibliches Personal nicht benachteiligt werden. Reform wurde durch Warten auf den Südweststaat seit einem Jahr verzögert (10'40). (ges. 40'10)
01 (O-Ton) Wilhelm Keil, Landtagspräsident von Württemberg-Baden: (0'55). (O-Ton) Wilhelm Kleinknecht, Landtagsabgeordneter der SPD: Anfrage zur Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beamten aufgrund der Äußerungen des Ministerialdirektors Krauß bei der Pressekonferenz am 15.11.1949 (8'30). (O-Ton) Hermann Kling, Landtagsabgeordneter der CDU: (5'50).
02 (O-Ton) Reinhold Maier, Ministerpräsident von Württemberg-Baden: Verwaltungsabbau nach Wegfall der Zwangswirtschaft, im Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium und Preisüberwachungsstelle Personalabbau von 54 Prozent (12'50).
03 Forts. Maier: Nach Neubeginn der Verwaltung ist das Berufsethos der Beamten zum Teil erschüttert. Äußerungen von Krauß sind unbedacht, müssen relativiert werden. Im neuen Haushaltsgesetz wird eine Altersgrenze von 65 Jahren vorgeschrieben, auf Antrag - auch der Dienstbehörde - kann ein Beamter mit 62 Jahren pensioniert werden. Jede zweite freigewordene Stelle wird nicht wieder besetzt (16'40).
04 Forts. Maier: Zurückweisung der Diffamierung der Verwaltungsreform als Auftakt zu einer reaktionären Personalpolitik. Auch soll weibliches Personal nicht benachteiligt werden. Reform wurde durch Warten auf den Südweststaat seit einem Jahr verzögert (10'40). (ges. 40'10)
0:55:55
Audio-Visuelle Medien
Debatte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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