Der Notar Benedikt Miehlich, Bürger in Ulm und derzeit Gastgeber in Knöringen, beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass er am 3. Juni 1583 im vorderen Turm des oberen Gemachs im Schloss Jettingen vormittags etwa zwischen acht und neun Uhr und im Beisein des Gerichtsschreibers Ludwig Radang von Zusmarshausen und des Vogtes Lorenz Leuchselring von Haldenwang als Zeugen von Hans vom Stain zu Jettingen und Mattsies anstelle eines mündlichen Vorbringens einen schriftlichen Requisitionszettel erhalten und vorgelesen hat. Der Requitionszettel enthielt ein in diesem Notariatsinstrument inseriertes Mandat von Kaiser Rudolf II. vom 19. April 1583 zur Übergabe an Hans Sebastian Schertel von Burtenbach, dem darin befohlen wird, die von ihm errichteten Schranken und Gräben zu beseitigen, damit die Untertanen der Herren vom Stain wieder die althergebrachte Fahrgerechtigkeit für ihre Holzfahrten nutzen können. Benedikt Miehlich wurde beauftragt, bei der Übergabe des kaiserlichen Mandats die Antwort von Hans Sebastian Schertel von Burtenbach festzuhalten und darüber zu berichten, um gegebenenfalls ein weiteres Notariatsinstrument erstellen zu können. Daraufhin begab sich Benedikt Miehlich mit den beiden Zeugen Ludwig Randang und Lorenz Leuchelsring zwischen neun und zehn Uhr zum Schloss Burtenbach und meldete sich bei dem Torwärter, der ihn an den Vogt verwies und sich nach den ihm nicht bekannten Zeugen erkundigte. Benedikt Miehlich antwortete, dass er seinem Herrn ein kaiserliches Schreiben zu überbringen habe und persönlich zu ihm vorgelassen werden wolle. Bald darauf erschien der Vogt mit drei Männern und fragte Benedikt Miehlich nach dem Grund seines Kommens. Er antwortete pflichtgemäß, dass er Hans Sebastian Schertel von Burtenbach ein kaiserliches Schreiben persönlich zu übergeben habe und bat den Vogt darum, von seinem Herrn persönlich empfangen zu werden oder ihm eine andere Stunde oder einen anderen Tag zu benennen. Nachdem der Vogt seinem Herrn darüber berichtet hatte, wurden Benedikt Miehlich, Ludwig Randang und Lorenz Leuchselring von Hans Sebastian Schertlin von Burtenbach in einer hinteren Stube des Schlosses in Gegenwart des Vogtes und dreier anderer Männer empfangen, die nach Meinung von Benedikt Miehlich Richter waren. Bei der Verlesung der Requisition und des inserierten kaiserlichen Mandates bestritt Hans Sebastian Schertel von Burtenbach, dass er bei der Übergabe eines kaiserlichen Schreibens durch den Kurier Hans Stauben am 24. September 1582 versprochen habe, die Fahrgerechtigkeit der Untertanen der Herren von Stain nicht mehr zu beeinträchtigen. Benedikt Miehlich forderte ihn deshalb nach Verlesung des kaiserlichen Mandates auf, dem letzten kaiserlichen Befehl und dem eben verlesenen kaiserlichen Mandat uneingeschränkt nachzukommen und die Fahrgerechtigkeit und die anderen althergebrachten Gerechtigkeiten der Herren vom Stain nicht mehr zu beeinträchtigen. Hans Sebastian Schertel von Burtenbach erklärte, dass er das kaiserliche Mandat annehme, es dem Kaiser mitteilen werde und sich ehrbar und rechtmäßig verhalten werde. Auf die Aufforderung, die von ihm errichteten Schranken zu öffnen und die von ihm angelegten Gräben einzuwerfen, antwortete er, dass er erst dem Kaiser berichten werde. Abschließend erhielt er kollationierte Abschriften, die von ihm gutwillig angenommen wurden.