Herzog Adolf VIII. von Schleswig und Graf von Holstein, Bischof Arnold von Lübeck, Bürgermeister Wilhelm von Calven und Ratmann Bertold Witik zu Lübeck bekunden den von ihnen vermittelten Vertrag zwischen genannten Sülzprälaten - darunter Abt von Reinfeld - und der Stadt Lüneburg über eine Sülzhilfe: auf zwei Jahre die Hälfte von Vorbate und Wispelgut. Einzelbestimmungen. De gegeven iss na christi bort 1452 am Sundage negest vor sunte Ffabiani und Sebastiani dage.
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Herzog Adolf VIII. von Schleswig und Graf von Holstein, Bischof Arnold von Lübeck, Bürgermeister Wilhelm von Calven und Ratmann Bertold Witik zu Lübeck bekunden den von ihnen vermittelten Vertrag zwischen genannten Sülzprälaten - darunter Abt von Reinfeld - und der Stadt Lüneburg über eine Sülzhilfe: auf zwei Jahre die Hälfte von Vorbate und Wispelgut. Einzelbestimmungen. De gegeven iss na christi bort 1452 am Sundage negest vor sunte Ffabiani und Sebastiani dage.
LASH, Urk.-Abt. 121 Nr. 165
Salzgut IV 23
Urk.-Abt. 121 Kloster Reinfeld: Kloster Reinfeld
Urk.-Abt. 121 Kloster Reinfeld: Kloster Reinfeld >> 1 Urkunden
1452
Enthält: Pergament, Niederdeutsch, sechs Siegel (Herzog Adolf, Bischof Arnold, Stadt Lübeck, Calven, Witik, Stadt Lüneburg)
Verzeichnung
1452 Januar 16
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:56 MEZ