Vidimus der Richter des Mainzer Stuhles, angefertigt auf Ersuchen des Johannes von Lorch, Prokurators der Äbtissin und des Konvents zu Klarenthal, über folgende vier Urkunden, die von Heinrich de Cella, geschworenem Notar der Mainzer Diözese Mainzer Stuhles, in Klarenthal transsumiert worden sind: 1.) 1298 Jan. 6. König Adolf gründet und dotiert Kloster Klarenthal (s. 18, U 3 a und U 3 b); 2.) 991 Dez. 29. König Otto III. schenkt seinen Besitz zu Biebrich und Mosbach dem Kloster Selz (s. 18, U 1); 3.) 1275 Rechte des Klosters Selz zu Biebrich und Mosbach (s. 22, U 305); 4.) 1285 März 19. Vor den Richtern des Mainzer Stuhles treffen der Beauftragte des Klosters Eberbach und die Gemeinde Kastel eine Vereinbarung über die Weiderechte des Klosters in der Kasteler Gemarkung (s. 22, U 346).
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Vidimus der Richter des Mainzer Stuhles, angefertigt auf Ersuchen des Johannes von Lorch, Prokurators der Äbtissin und des Konvents zu Klarenthal, über folgende vier Urkunden, die von Heinrich de Cella, geschworenem Notar der Mainzer Diözese Mainzer Stuhles, in Klarenthal transsumiert worden sind: 1.) 1298 Jan. 6. König Adolf gründet und dotiert Kloster Klarenthal (s. 18, U 3 a und U 3 b); 2.) 991 Dez. 29. König Otto III. schenkt seinen Besitz zu Biebrich und Mosbach dem Kloster Selz (s. 18, U 1); 3.) 1275 Rechte des Klosters Selz zu Biebrich und Mosbach (s. 22, U 305); 4.) 1285 März 19. Vor den Richtern des Mainzer Stuhles treffen der Beauftragte des Klosters Eberbach und die Gemeinde Kastel eine Vereinbarung über die Weiderechte des Klosters in der Kasteler Gemarkung (s. 22, U 346).
18, U 34
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1301-1400
1344 März 14
Ausf. Perg., lateinisch, Bruchstück des Siegels der Mainzer Richter an Pressel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1344 pridie Idus mensis Marcii
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ausst.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ausst.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:08 MESZ