Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung: Die Erbprinzessin [Charlotte Christine] ist abermals mit Leibesfrucht gesegnet. Im Kirchengebet soll ihrer und der ganzen Familie bis zur Geburt des Kindes fürbittend gedacht werden
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung: Die Erbprinzessin [Charlotte Christine] ist abermals mit Leibesfrucht gesegnet. Im Kirchengebet soll ihrer und der ganzen Familie bis zur Geburt des Kindes fürbittend gedacht werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
Gießen, 1724 Dezember 31
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 25
Vermerke: Deskriptoren: Charlotte Christine (Hessen-Darmstadt, Landgräfin, 1700-1726)
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.