Hans Rot von Niederbiegen bekennt, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Greth Felwerin und ihren Kindern das Gütlein in Niederbiegen verliehen hat, das früher Peter Sorg zu Altdorf innehatte. Die Beliehenen werden es in gutem Zustand halten, persönlich in Baumanns Weise bewirtschaften und nicht schlaitzen. Jährlich zu Martini entrichten sie als Zins 1 lb d Ravensburger Währung und 1 Fasnachthuhn. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gütlein heim, ferner bei Ungehorsam und Flucht sowie Eingehen einer Ungenossamenehe. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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