Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Hans Giray aus der Furtmühle, ehelicher Sohn des Jakob Giray von dort und der Maria Gresser, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannten Hans, dessen Erben, Hab und Gut von der bisherigen Eigenschaft und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, dieselben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie dem Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, Bürger-, Mark- und Stadtrecht bei Reichs- oder Herrenstädten und Flecken "oder auf dem land", anzunehmen, "wa ime das geliebt", wobei er von des Klosters Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat, da die Ausstellerinnen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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